Produktionslinie 2021

Die Firma ABIES Austria errichtet am bestehenden Standort eine 3. Produktionslinie zur Herstellung von keilgezinktem Konstruktionsvollholz. Das Produkt finden seinen Absatz in der mitteleuropäischen Fertighausindustrie sowie über den Holz-Großhandel im modernen Holzbau für Dächer und Wände. Durch diese Investition wird der Ausstoß um etwa 20% erhöht und trägt somit wesentlich zur Fixkostendegression und in der Folge zur Wettbewerbsstärkung der Firma ABIES bei.

Die Finanzierung des Projektes wurde in enger Kooperation und mit Zuschüssen aus dem Europäischem Fond für regionale Entwicklung EFRE aber natürlich auch mit eigenen Finanzmitteln aufgestellt.

Link zum Europäischen Fond für regionale Entwicklung: www.efre.gv.at

Foto Zinkung 2021Zinkung

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KARRIERE

 Wir suchen Mitarbeiter/innen mit einer Leidenschaft für Holz

Als wachsender Betrieb mit vollen Auftragsbüchern suchen wir zur Verstärkung neue Mitarbeiter/innen für unseren Produktionsbetrieb. Wir zählen zu den führenden Unternehmen der Region im Bereich Holzverarbeitung, unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Produktion von Konstruktionsvollholz. Unser Team in Oberweis bei Gmunden besteht derzeit aus circa 50 Personen.

Wir suchen motivierte Mitarbeiter/innen in den verschiedensten Bereichen:

- Hilfskraft
- Staplerfahrer/innen
- Maschinenführer/innen
- ausgebildete Fachkraft in der Holzbranche wie zum Beispiel Zimmerer oder Tischler.

Wichtig ist, dass du eine Begeisterung für Holz Technik und Teamgeist mitbringst!

Sende gleich deine Bewerbungsunterlagen an: Christian Riedler, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ! Für nähere Informationen und Fragen kannst du dich auch gerne telefonisch unter 0664 / 840 99 53 melden!

Kontakt

ABIES Austria Holzverarbeitung GmbH

Oberweis 401
4664 Oberweis
Tel.: 07612 / 63777
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anfahrt:

 

ABIES Polska 

ul. Marii Dąbrowskiej 7
44-373 Wodzisław Śląski
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: (+48) 32 720 28 19

podejście:

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
der Firma ABIES Austria Holzverarbeitung GmbH (ABIES)


1. Allgemeines
Für alle Aufträge und Verkäufe gelten nachstehende Bedingungen ausschließlich, soweit nicht im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Abweichungen von dem Auftrag, insbesondere durch Übersendung anders lautender Einkaufsbedingungen, bedürfen zur gegenseitigen Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch ABIES. Durch die Auftragserteilung gelten die AGB’s der Firma ABIES als anerkannt und für beide Teile als rechtsverbindlich.

2. Preise
Wenn sich die Kosten für die von der Firma ABIES benötigten Materialien und Stoffe, Lohnkosten oder sonstige Kosten erhöhen, ist ABIES berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen.

3. Abschluss und Ausführung
• Die Bestellung gilt erst dann als endgültig angenommen und unwiderruflich, wenn die Firma ABIES 
a) nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung absendet, wobei dann die Konditionen, wie sie in der Auftragsbestätigung angeführt sind, gelten oder
b) die Rechnung, mit der ABIES die Lieferung fakturiert, von dieser versandt wird oder
c) die Lieferung aufgrund der Bestellung des Käufers von ABIES ausgeführt wird.
• Falls die/der vom Käufer unterschriebene Auftragsbestätigung/Kaufvertrag nicht innerhalb von vierzehn Tagen an ABIES zurückgesandt wird, steht ABIES das Recht zu, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
• Unter Lieferzeit ist der Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. der Versandbereitschaft der Waren im
Werk Oberweis zu verstehen. Mit Anzeige dieser Versandbereitschaft an den Käufer gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr, auf diesen über.
• Im Falle EXW ist der Käufer zur Lieferzeit zur unverzüglichen Abholung der Ware verpflichtet. Durch verzögerte Abholung entstandene Kosten und Aufwendungen werden vom Käufer getragen, auch ist der durch den Abnahmeverzug allfällig entstandene Qualitätsverlust der Ware vom Käufer
zu tragen.
Werden Waren zur Lieferzeit nicht unverzüglich abgeholt, kann ABIES nach Fristsetzung anderweitig darüber verfügen, insbesondere steht es ABIES frei, die Ware auf Kosten des Käufers in geeigneter Weise bei einem Drittunternehmen einzulagern.
• Sollte die Zustellung zum Käufer oder einem von ihm ermächtigten Dritten vereinbart sein, gelten die im Auftrag vereinbarten Incoterms. 
• Eine Verpflichtung der Firma ABIES, mit der Herstellung der bestellten Waren zu beginnen, besteht im Falle eines in den umseitigen Zahlungsbedingungen vorgesehenen Akkreditivs so lange nicht, bis das Einlangen eines solchen ABIES von der avisierenden Bank bestätigt worden ist.

4. Sortierung und Quantität
• Die Ware wird grundsätzlich nach den Überwachungsbestimmungen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. geliefert.
• ABIES ist berechtigt, Mehr-/Minderlieferungen im Ausmaß von 10 % durchzuführen.

5. Zahlung
• Bei Zahlungsverzug sind ABIES Zinsen in Höhe von 13 % zu vergüten. 
• Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu beeinträchtigen geeignet sind, haben die Fälligkeit sämtlicher Forderungen des Verkäufers zur Folge.
Sie berechtigen ABIES außerdem, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
• Die Firma ABIES ist berechtigt, einlangende Zahlungen ungeachtet allfällig anders lautender Widmungserklärungen nach seinem Ermessen für allfällige Verpflichtungen aller Art, somit auch für Mahnspesen, für die Kosten eines Rechtsberaters zur Verfolgung der Ansprüche des Verkäufers
und für Zinsen bzw. Verzugszinsen zu verwenden. 
• Bei Zahlungen mittels Akkreditivs oder im Wege einer Bankgarantie gehen sämtliche damit verbundenen Kosten und Spesen zu Lasten des Käufers.

6. Exportlieferungen
• Der Vertragsschluss ist aufschieben bedingt durch erforderliche Bewilligungen von Behörden des Verkäuferlandes, insbesondere des Erhaltes einer Ausfuhrbewilligung.

7. Eigentumsvorbehalt
• Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer getilgt sind, dies gilt insbesondere auch bei Entgegennahme von Wechsel oder Schecks bis zu deren endgültiger Einlösung ohne Rückgriffsmöglichkeit.
• Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung des Käufers aus dem Erlös des Weiterverkaufs in der Höhe des Fakturenwertes der Vorgehaltware an ABIES bereits jetzt abgetreten wird.
• Der Käufer ist verpflichtet, die entsprechenden, auch der Publizität Rechnung tragenden Anmerkungen über den Eigentumsvorbehalt sowie der Zessionsvereinbarung in seinen Büchern vorzunehmen und dem Verkäufer die Abnehmer der Vorbehaltsware, sobald sie namentlich bekannt sind, unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
• Bei Verarbeitung, Vermischung, Verbindung mit anderen, ABIES nicht gehörenden Waren durch den Käufer vor Bezahlung des Kaufpreises geht das Eigentum von ABIES nicht unter, sondern erwirbt ABIES Eigentum am neuen Bestand oder an der neuen Sache, den neuen Bestand oder die neue Sache verwahrt der Käufer unentgeltlich für ABIES.
• Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer ABIES sofort schriftlich zu verständigen und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von ABIES hinzuweisen.
• Der Käufer ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die zur Abwehr des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung des Vorbehaltsgegenstandes aufgewendet werden, soweit diese Kosten nicht von Dritten erlangt werden können.

8. Gewährleistung und Schadenersatz, höhere Gewalt
• Die Lieferung ist sofort bei Übergabe an den Käufer, seinen Boten oder seinen Frächter mit der Gemäß den §§ 377,378 HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sofortigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Empfangs-, Lieferschein oder Frachtbrief detailliert gerügt werden.
• Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für gelieferte und vom Käufer bereits verarbeitete Waren sind ausgeschlossen.
Sonstige Schadenersatzansprüche sind beschränkt auf Fälle der krassgroben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes. Jeder Schadenersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist durch den Wert der fakturierten Ware begrenzt.
• ABIES ist für Lieferverzögerung infolge höherer Gewalt (Feuer, Streik, Aussperrung, Frost, Eis, Überschwemmung oder sonstige Ursachen außerhalb seiner Sphäre) nicht verantwortlich. In diesem Fall ist die vereinbarte Lieferfrist ungültig und muss einvernehmlich neu vereinbart werden. Kann infolge vorgenannter höherer Gewalt die vorgesehene Übergabe nicht stattfinden, sind Käufer und ABIES zum Vertragsrücktritt hinsichtlich der noch nicht gelieferten Vertragsgegenstände berechtigt.

9. Provisionen
• Werden von ABIES Provisionen für Makler, Agenten oder Vermittler vereinbart, berechnet sich diese Provisionen am EXW-Preis.
• Der Anspruch wird vom Berechtigten zu dem Zeitpunkt erworben, als die vollständige Zahlung des Käufers bei ABIES eingeht. Die Abrechnung über die zu zahlenden Provisionen findet längstens mit Ende eines jeden Kalendervierteljahres statt.

10. Gerichtsstand, Rechtswahl
• Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Wels/Oberösterreich.
• Auf das Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) zur Anwendung.

Oberweis, Mai 2010